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Der European Entrepreneur Club (EEC)

Förderung von Unternehmertum
und gesellschaftlichen Fortschritt |

Mitgliedschaft im EEC
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Einzelheiten
Die Mitgliedschaft kann nur auf Empfehlung oder Einladung erlangt werden und ist zu beantragen.
Das EEC Team entscheidet innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung über die Aufnahme. In dieser Zeit genießt der Antragsteller Gaststatus.
Im Falle der Aufnahme werden die einmalige Aufnahmegebühr sowie der Jahresbeitrag in Rechnung gestellt und sofort fällig. Gründer, Jungunternehmer und junge Führungskräfte (bis 35 Jahre) können eine halbjährliche Abrechnung beantragen.
Die Mitgliedschaft beginnt nach Unterzeichnung des Mitgliedsantrages am 1. oder 15. des Folgemonats. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar. Ehe- und Lebenspartner der Clubmitglieder können eine eigene kostenlose Partner-Clubkarte erhalten.
Jedes Mitglied erhält nach Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahres-
beitrages eine Mitgliedskarte, die bei Kündigung der Mitgliedschaft an den EEC zurückzugeben ist.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des EEC-Vorteilpakets.
Die Mitglieder können zu Veranstaltungen Gäste in angemessener Anzahl und nach vorangegangener Anmeldung mitbringen.
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Ihr EEC-Vorteilspaket



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Priviligierter Zugang zu den Veranstaltungen der EEA-Themenschmiede VISO |

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Regelmäßiges update zu Gründungen und Initiativen der EEA. |
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Positionierung als Förderer der EEA, insbesondere von
Ky's City und OSEES. |
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