Der European Entrepreneur Club (EEC)

Förderung von Unternehmertum
und gesellschaftlichen Fortschritt


Mitgliedschaft im EEC
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Einzelheiten

Die Mitgliedschaft kann nur auf Empfehlung oder Einladung erlangt werden und ist zu beantragen. Das EEC Team entscheidet innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung über die Aufnahme. In dieser Zeit genießt der Antragsteller Gaststatus.

Im Falle der Aufnahme werden die einmalige Aufnahmegebühr sowie der Jahresbeitrag in Rechnung gestellt und sofort fällig.
Gründer, Jungunternehmer und junge Führungskräfte (bis 35 Jahre) können eine halbjährliche Abrechnung beantragen.

Die Mitgliedschaft beginnt nach Unterzeichnung des Mitgliedsantrages am 1. oder 15. des Folgemonats. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar. Ehe- und Lebenspartner der Clubmitglieder können eine eigene kostenlose Partner-Clubkarte erhalten.

Jedes Mitglied erhält nach Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahres-
beitrages eine Mitgliedskarte, die bei Kündigung der Mitgliedschaft an den EEC zurückzugeben ist.

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des EEC-Vorteilpakets.
Die Mitglieder können zu Veranstaltungen Gäste in angemessener Anzahl und nach vorangegangener Anmeldung mitbringen.


Ihr EEC-Vorteilspaket

Abwechselungreiches
Veranstaltungsprogramm
für Clubmitglieder


Aktiv mitwirken in der Themenschmiede der EEA
Priviligierter Zugang zu
den Veranstaltungen der
EEA-Themenschmiede VISO
Priviligierter Zugang zu
zu den Veranstaltungen der
EEA- Unternehmensschmiede
Regelmäßiges update zu Gründungen und Initiativen
der EEA.
Positionierung als Förderer
der EEA, insbesondere von
Ky's City und OSEES.


Weitere Optionen

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